Allgemeine Geschäftsbedingungen Gestüt Westfalenhof

1. Allgemeines

1.1 Das Gestüt Westfalenhof wird sich bemühen, Einzelheiten über die zur Verfügung stehenden Hengste bereit zu stellen.

1.2 Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet am 31. Juli jeden Jahres.

1.3 Alle Beschäler des Gestüts Westfalenhof können prinzipiell nach telefonischer Voranmeldung Montag - Freitag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr besichtigt werden.

 

2. Samenbestellung

2.1 Die Bestellung des Samens (innerhalb von Deutschland) für den Folgetag muss wochentags bis spätestens 10.00 Uhr, an Wochenenden bis 9.00 Uhr erfolgen. Der Samenversand an Samstagen ist erheblich teurer als an den restlichen Werktagen.

2.2An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand. Abholung ist nach Absprache möglich.

2.3 Außerhalb von Deutschland muss die Bestellung 72 Stunden im Voraus erfolgen. 

2.4 Aus einer Bestellung muss Züchtername, Straße und Anschrift, falls abweichend Lieferadresse sowie Name, Abstammung und Lebensnummer der Stute hervorgehen.

2.5 Bei Samenbestellungen in das Ausland wird eine genaue Adresse des Tierarztes für die Gesundheitspapiere benötigt.

2.6 Auf Züchterseite sind nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer berechtigt, die Besamung vorzunehmen. Der Hengsthalter haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute. 

2.7 Mit der Anlieferung der Stute auf der EU-Besamungsstation Gestüt Westfalenhof oder der Aufforderung zum Samenversand werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

3. Samenversand und Besamung

3.1 Im Normalfall wird pro Versand jeweils nur eine Portion Frischsperma verschickt und der Versand pro Stute erfolgt nur alle zwei Tage. Pro Rosse werden max. 3 Portionen versandt, bei Engpässen behält sich der Hengsthalter vor, dies auf bis zu eine Portion pro Rosse zu reduzieren.

3.2 Der Samenversand (innerhalb von Deutschland) wird über einen Paketdienst abgewickelt, die Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Sie werden diesem unmittelbar in Rechnung gestellt.

3.3 Der Samenversand über einen Paketdienst in das Ausland ist vom Stutenbesitzer selbst zu organisieren. Die Kosten dafür gehen ebenfalls zu Lasten des Stutenbesitzers. Der Samen ist frühestens ab 15 Uhr abholbereit.

3.4 Gestüt Westfalenhof übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung von Sperma an den Züchter bzw. den Vertragstierarzt, wenn das Sperma ordnungsgemäß an die Versandspedition übergeben wurde. Sollte das Sperma verspätet eintreffen, bitten wir Sie um sofortige Mitteilung unter Tel.-Nr. 05204/800459. Reklamationen (Samen, Versand) sind generell nur schriftlich bis zum Ankunftstag 12.00 Uhr möglich.

3.5 Selbstabholung ist nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Sobald der Samen an Transportunternehmen, Selbstabholer (auch an deren Boten) übergeben ist, endet die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Lieferung seitens Gestüt Westfalenhof.

3.6 Gestüt Westfalenhof haftet nicht für Fehler, die bei der Besamung entstehen.

 

4. Deckgeld und weitere Kosten

4.1 Vor der ersten Besamung einer Stute im Bedeckungsjahr ist das Deckgeld (Besamungstaxe und Trächtigkeitstaxe gemäß Angabe im Katalog zu dem jeweiligen Hengst) zu entrichten. Das Deckgeld wird für die jeweilige Stute und das aktuelle Bedeckungsjahr erhoben. Die Besamungstaxe ist nicht rabattfähig. 

4.2 Die Nachlässe bei Vorkasse werden nur gewährt, wenn die gesamte Decktaxe (Besamungstaxe und Trächtigkeitstaxe)  VOR der ersten Samenlieferung / Besamung dem Gestüt Westfalenhof in bar oder Gutschrift auf dem Konto vorliegt.

4.3 Sollte das Deckgeld nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt sein, behalten wir uns vor, keine weiteren Besamungen und / oder Samenlieferungen vorzunehmen. Sofern jemand noch Rechnungen aus vorhergehenden Bedeckungsjahren ganz oder teilweise nicht beglichen hat, behalten wir uns vor,  keine weiteren Besamungen und / oder Samenlieferungen vorzunehmen.

4.4 Sofern die Stute bis zum 01. Sept. des aktuellen Bedeckungsjahres nicht trächtig ist, wird – mit Ausnahme der Hengste Belissimo M und Viva Gold, die an der Decktaxensplittung nicht teilnehmen – die Trächtigkeitstaxe zurückerstattet.

4.5 Eine Nichtträchtigkeit ist durch ein veterinärmedizinisches Gutachten zu bestätigen und muss bis spätestens zum 01. September des aktuellen Bedeckungsjahres als Originaldokument beim Westfalenhof vorliegen. Verspätete Eingänge gehen zu Lasten der Züchterin / des Züchters. Bei den Hengsten Belissimo M und Viva Gold wird bei fristgerechter Einreichung des Originaldokumentes eine Gutschrift über die Hälfte der Decktaxe in das nächste Jahr übertragen. Wird diese Gutschrift auf einen der an der Decktaxensplittung teilnehmenden Hengste übertragen, kann die Gutschrift nur auf die Trächtigkeitstaxe angerechnet werden.

4.6 Der Deckschein wird erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Rechnungen ausgefüllt und zugesandt. 

4.7 Ein Hengstwechsel zu einem anderen Hengst des Gestüt Westfalenhofs ist möglich. Die Besamungstaxe wird dabei innerhalb des aktuellen Deckjahres auf andere Frischsamen-Bedeckungen angerechnet.

4.8 Die Hengste können im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Verletzung, Krankheit, Turniereinsatz usw.) nicht zur Verfügung stehen. Für diesen Fall können sich Preis, Bedingungen und Lieferbarkeit ändern. Bei großer Nachfrage eines einzelnen Hengstes behält sich Gestüt Westfalenhof das Recht vor, die Rangfolge der einzelnen Bestellungen nach eigenem Ermessen zu bestimmen.

4.9 Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der ausdrücklichen Zustimmung von Gestüt Westfalenhof, wenn sie bei der Rechnungslegung berücksichtigt werden sollen.

 

Alle Hengste werden erst nach vollständig abgeschlossener Hengstleistungsprüfung in das Hengstbuch I eingetragen. Erst anschließend kann eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden. Sollte ein Hengst den Eintrag in das Hengstbuch I nicht schaffen, können nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko hierfür trägt ausschließlich der Züchter.

 

 

Gerichtstand: Steinhagen

 

Bitte beachten:

• Samenbestellung bitte bis 10 Uhr.

• Für Gaststuten stehen Boxen inklusive Weidegang zur Verfügung (10 € am Tag, Stuten mit Fohlen 12 €). Gaststuten stehen auf Risiko des Besitzers bei uns.

• Tierärztliche Bescheinigungen über Nicht –Trächtigkeit müssen uns bis zum 01. September des jeweiligen Jahres vorliegen.

 

 

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